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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung von Dropo und die über Dropo angebotenen Plattformleistungen

Version 1.27 · gültig ab 05.11.2026

Betreiber: Dropo – Einzelunternehmen Kreshnik Kozhani
Freiestrasse 52, 2540 Grenchen SO, Schweiz

Kontakt: info@dropo.ch

Hinweis zur Sprache: Die deutsche Fassung ist die massgebliche Fassung. Übersetzungen dienen der Information. Zwingende gesetzliche Auslegungs- und Schutzvorschriften bleiben vorbehalten.

Wichtig: Diese AGB regeln einerseits den Vertrag zwischen Dropo und den Nutzern über die Nutzung der Plattform und über eigene Dropo-Leistungen, andererseits die technischen Regeln, nach denen Kaufverträge zwischen Verkäufern und Käufern über Dropo zustande kommen. Dropo verkauft keine eigenen Waren.

1. Geltungsbereich, Betreiber und Markt

1.1 Diese AGB gelten für die Website, die Web-App, die nativen Dropo-Apps für Android und iOS sowie für sonstige von Dropo bereitgestellte Funktionen und Leistungen. Der Funktionsumfang kann sich je nach genutztem Zugang unterscheiden; einzelne Leistungen werden in den nativen Apps nicht angeboten. Betreiber ist Dropo – Einzelunternehmen Kreshnik Kozhani, Freiestrasse 52, 2540 Grenchen SO, Schweiz (nachfolgend «Dropo»).

1.2 Dropo richtet den Marktplatz derzeit ausschliesslich auf die Schweiz aus. Angebote, Standorte, Zahlungen und sonstige marktplatzbezogene Funktionen sind für die Schweiz vorgesehen. Ein Anspruch auf Nutzung aus oder für andere Länder besteht nicht. Dropo kann Zugriffe, Angebote oder Transaktionen mit Auslandsbezug einschränken oder ablehnen.

1.3 Diese AGB gelten für private Nutzer und Geschäftskonten («Stores»). Zwingende Vorschriften zugunsten von Konsumenten bleiben vorbehalten. Für verifizierte Geschäftskunden gelten zusätzlich die ausdrücklich für sie bestimmten Regeln (Ziff. 24.6 und 28.3).

1.4 Die deutsche Fassung ist massgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen der Information. Gegenüber Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Auslegungsregeln vorbehalten.

2. Rolle von Dropo und Vertragsparteien

2.1 Dropo betreibt eine technische Marktplatz- und Kommunikationsplattform. Bei Warenverkäufen ist Dropo grundsätzlich weder Verkäufer noch Käufer und wird nicht Eigentümerin der angebotenen Ware. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschliesslich zwischen dem im Inserat bezeichneten Verkäufer und dem Käufer zustande.

2.2 Dropo schuldet nicht die Herstellung, Beschaffung, Eigentumsübertragung, Echtheit, Qualität, Sicherheit, Mangelfreiheit, Zulässigkeit, Lieferung, Abholung oder sonstige Erfüllung der zwischen Nutzern abgeschlossenen Kaufverträge. Diese Pflichten treffen ausschliesslich die jeweiligen Vertragsparteien.

2.3 Soweit Dropo aufgrund zwingender mehrwertsteuerrechtlicher Plattformvorschriften – insbesondere Art. 20a MWSTG – gegenüber dem Käufer steuerlich als Leistungserbringerin behandelt wird, handelt es sich ausschliesslich um eine steuerrechtliche Zuordnung. Dadurch wird Dropo zivilrechtlich nicht Verkäuferin der Ware und übernimmt keine kaufrechtlichen Verkäuferpflichten, soweit zwingendes Recht nichts anderes anordnet.

2.4 Dropo ist Anbieterin eigener Plattformleistungen, insbesondere kostenpflichtiger Abonnemente, Boosts, Inseratsleistungen beim Direktverkauf, dropi-Bilder und Eco-Drops. Für diese Leistungen ist Dropo selbst Vertragspartnerin des Nutzers; in den nativen Dropo-Apps für Android und iOS wickeln Apple bzw. Google die Zahlung ab (Ziff. 14.9). Eco-Drops werden in den nativen Apps derzeit nicht angeboten (Ziff. 14.8).

2.5 Dropo ist keine Bank, kein Versicherer, kein Logistikunternehmen und keine Garantiegeberin für Waren oder Nutzer. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister.

3. Registrierung, Mindestalter und Konten

3.1 Für verkaufs-, kauf-, zahlungs- und kontobezogene Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein. Reines öffentliches Stöbern kann ohne Konto möglich sein.

3.2 Bei der Registrierung sind die verlangten Angaben vollständig, wahrheitsgemäss und aktuell anzugeben. Pflichtangaben umfassen insbesondere E-Mail-Adresse, Username, Vor- und Nachname, Sprache sowie die Bestätigung der Volljährigkeit. Ein Konto setzt zudem die Einwilligung in die Bearbeitung durch KI-Anbieter nach Ziff. 7.8 der Datenschutzerklärung voraus, weil Moderation, Sicherheit und die Analyse von Inseraten darauf beruhen. Der Klarname wird nicht öffentlich angezeigt, wird jedoch bei Bestellungen als Vertragspartei dokumentiert und der jeweiligen Gegenpartei zugänglich gemacht.

3.3 Der Klarname kann bis zur ersten Bestellung frei angepasst werden. Danach können Änderungen aus Gründen der Vertrags- und Belegkonsistenz nur über den Support erfolgen.

3.4 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer haften im gesetzlich zulässigen Umfang für Aktivitäten, die über ihr Konto vorgenommen werden, sofern sie den Missbrauch zu vertreten haben. Verdächtige Zugriffe oder ein Verlust von Zugangsdaten sind Dropo unverzüglich zu melden.

3.5 Konten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Dropo nicht übertragen, verkauft oder Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassen werden. Mehrfachkonten zur Umgehung von Sperren, Gebühren, Limits oder Sicherheitsmassnahmen sind unzulässig.

3.6 Die AGB-Zustimmung und die Einwilligung nach Ziff. 3.2 werden mit Version, Zeitpunkt und technischer Quelle protokolliert. Bestandsnutzer können bei wesentlichen neuen Fassungen zur erneuten Zustimmung verpflichtet werden; bis dahin ist die Nutzung des Kontos nicht möglich.

4. Geschäftskonten und Anbieterkennzeichnung

4.1 Geschäftskonten müssen ihre Firma, ihren rechtlichen Namen, ihre Geschäftsadresse, eine Geschäfts-E-Mail-Adresse und ihren MWST-Status sowie – soweit vorhanden oder erforderlich – UID, MWST-Nummer und eine Kontaktperson wahrheitsgemäss angeben. Solange rechtlicher Name, Geschäftsadresse oder Geschäfts-E-Mail-Adresse fehlen, kann das Geschäftskonto keine Inserate veröffentlichen oder reaktivieren. Dropo kann Nachweise verlangen und Angaben gegen öffentliche Register prüfen.

4.2 Bei Geschäftskonten zeigt Dropo im Profil unter «Anbieter» öffentlich den rechtlichen Namen bzw. die Firma, die Geschäftsadresse, die Geschäfts-E-Mail-Adresse und – soweit angegeben – die UID an, unabhängig von einer Verifizierung. Die Verifizierung ist freiwillig; unverifizierte Konten haben keinen Anspruch auf eine Verifizierungskennzeichnung. Die Verifizierung bezieht sich auf die geprüften Angaben; ändert ein Geschäftskonto Firma, UID, Registernummer oder Geschäftsadresse oder wird es zu einem privaten Konto, entfällt die Kennzeichnung, bis Dropo die neuen Angaben geprüft hat.

4.3 Geschäftskonten müssen ihren MWST-Status wahrheitsgemäss angeben und Änderungen unverzüglich melden. Soweit Dropo für die steuerliche Behandlung auf diese Angaben abstellt, trägt der Nutzer die Verantwortung für deren Richtigkeit und ersetzt Dropo im gesetzlich zulässigen Umfang Schäden und Kosten, die aus schuldhaft falschen Angaben entstehen.

4.4 Soweit für MWST-registrierte Stores technisch vorgesehen, kann die erste Lieferung an Dropo steuerlich freiwillig versteuert werden. Eine solche Wahl wirkt nur im Rahmen der tatsächlich angebotenen Funktion und der anwendbaren Steuerregeln.

4.5 Der Store-Name, unter dem ein Geschäftskonto auf Dropo auftritt, ist eindeutig; ein Name, den bereits ein anderes Konto trägt, kann nicht gewählt werden. Wird ein geschlossenes Konto wieder aktiviert und trägt inzwischen ein anderes Konto denselben Store-Namen, entfernt Dropo den Namen des wieder aktivierten Kontos; es kann einen neuen wählen. Der rechtliche Name und die Firma nach Ziff. 4.1 bleiben davon unberührt.

4.6 Endet das Abonnement, das Paket Classic oder das Pioneer-Paket, das die eigene Store-Adresse enthält, oder stellt der Nutzer einen Löschantrag, leitet die Store-Adresse auf sein Profil um und bleibt während 60 Tagen für andere Konten reserviert. Löst der Nutzer in dieser Zeit wieder ein Abonnement mit eigener Store-Adresse, gilt sie sofort wieder; danach kann ein anderes Konto sie wählen.

5. Inserate und Pflichten der Verkäufer

5.1 Verkäufer sind allein für ihre Inserate und die angebotenen Waren verantwortlich. Angaben zu Titel, Beschreibung, Zustand, Eigenschaften, Bildern, Preis, Standort, Versand und sonstigen Merkmalen müssen wahr, vollständig, aktuell und nicht irreführend sein.

5.2 Der Verkäufer bestätigt mit Veröffentlichung eines Inserats, dass er zur Veräusserung berechtigt ist, die Ware frei von nicht offengelegten Rechten Dritter übertragen kann und das Angebot keine gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen oder Rechte Dritter verletzt.

5.3 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für erforderliche Bewilligungen, Produktinformationen, Alters- oder Sicherheitsvorgaben, Steuerpflichten, Gewährleistungsangaben und sonstige gesetzliche Pflichten, soweit diese nicht zwingend Dropo treffen.

5.4 Dropo ist nicht verpflichtet, jedes Inserat vor Veröffentlichung auf Rechtmässigkeit, Eigentum, Echtheit, Qualität, Marktwert, Vollständigkeit oder Zulässigkeit zu prüfen. Prüfungen, Moderationsmassnahmen oder Verifizierungen begründen keine Garantie oder Haftungsübernahme durch Dropo.

5.5 Dropo kann Inserate technisch aufbereiten, komprimieren, formatieren, kategorisieren, übersetzen oder durch KI unterstützen. Der Verkäufer bleibt für die endgültigen Angaben verantwortlich.

5.6 Von dropi erzeugte Bilder zeigen den Artikel an einem KI-Model oder in einem gestalteten Raum; Farben und Details können vom Artikel abweichen. Bei Kinderartikeln zeigt dropi ausschliesslich erfundene Kinder; ein Foto, auf dem ein Kind zu sehen ist, wird nie als Vorlage verwendet. Unterwäsche und Erotikartikel sowie Bade-, Unter- und Nachtwäsche für Kinder zeigt dropi nie an einem Model, sondern nur für sich allein. Enthält ein Inserat ein solches Bild, ist es in der Inseratsansicht mit «KI» gekennzeichnet. Vor Kaufen, Bieten oder einem Angebot weist Dropo einmal je Inserat darauf hin und bietet das Originalfoto an. Der Verkäufer prüft vor dem Veröffentlichen, dass das Bild den Artikel richtig zeigt; massgeblich für den Zustand sind seine eigenen Fotos. Solange ein Inserat ein dropi-Bild enthält, bleibt das Originalfoto, aus dem es entstanden ist, mit dem Inserat verbunden; es lässt sich nur zusammen mit dem dropi-Bild entfernen.

5.7 Wer gebrauchte persönliche Schutzausrüstung anbietet, insbesondere Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Atem-, Augen- und Gehörschutz sowie Warn- und Schutzkleidung, bestätigt mit dem Inserat, dass sie unbeschädigt und vollständig ist und ihre Schutzwirkung nach seinem Wissen nicht verloren hat. Nicht angeboten werden dürfen Schutzhelme, die einen Sturz, Schlag oder Aufprall erlitten haben, sowie Schutzausrüstung, deren Ablauf- oder Verwendungsdatum überschritten ist. Gibt der Hersteller ein Herstellungs-, Ablauf- oder Verwendungsdatum an – etwa bei Helmen, Atemschutzmasken und -filtern oder Auffang- und Haltegurten –, nennt der Verkäufer es im Inserat. Ob eine Schutzausrüstung für einen bestimmten Einsatz geeignet ist und den dafür geltenden Vorschriften entspricht, prüft der Käufer; Dropo prüft weder Zustand noch Eignung.

6. Verkaufsmodelle – Überblick

6.1 Beim Inserieren legt der Verkäufer eine Preisfindung («Drop» oder «Fixpreis») und eine Abwicklungsart fest. «Drop» ist immer ein Verkauf über Dropo. «Fixpreis» kann als Verkauf über Dropo oder als Direktverkauf ausgestaltet werden. Dropo kann Preisfindung und Abwicklungsart je Kategorie oder Zugang vorgeben; derzeit sind Inserate in der Kategorie Immobilien nur als Fixpreis im Direktverkauf möglich. Dienstleistungen sind als Drop oder als Fixpreis möglich; bei einem Drop ist jeder angebotene Termin ein Stück im Sinne von Ziff. 7.12, und gebucht wird immer über Dropo (Ziff. 13a).

6.2 Bei «Verkauf über Dropo» kommen Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung und die nachfolgenden Dropo-Prozesse nach diesen AGB zur Anwendung. Beim «Direktverkauf» stellt Dropo ausschliesslich Inserat und Kontaktmöglichkeit zur Verfügung; der Kauf wird ausserhalb der Dropo-Abwicklung durchgeführt.

7. Drop mit fallendem Preis und Bietphase

7.1 Beim Drop bestimmt der Verkäufer insbesondere Startpreis, Mindestpreis und Laufzeit. Der Preis fällt nach der auf der Plattform angezeigten Logik bis zum Mindestpreis. Der Mindestpreis wird anderen Nutzern grundsätzlich nicht angezeigt; besondere Aktionsformen wie «Max-Drop» können abweichende öffentliche Hinweise enthalten.

7.2 Die Bestätigung eines Kaufs mit «Jetzt kaufen» im Sheet «Kauf bestätigen» während eines laufenden Drops ist kein Sofortkauf. Sie stellt ein bindendes Gebot zum in diesem Zeitpunkt angezeigten Preis dar und eröffnet eine Bietphase von 10 Minuten. Dies gilt auch in der Vorphase nach Ziff. 7.3; die Bietphase beginnt dann sofort. Mit der Bestätigung kann ein Maximalgebot nach Ziff. 7.4 hinterlegt werden. Während der Bietphase können andere berechtigte Nutzer höhere Gebote abgeben.

7.3 Erreicht der Drop den Mindestpreis, beginnt die technisch vorgesehene Bietphase von insgesamt 40 Minuten, bestehend aus einer 30-minütigen Vorphase («startet in») und der 10-minütigen eigentlichen Bietphase. In der Vorphase können noch keine Gebote abgegeben werden; ein Kauf nach Ziff. 7.2 beendet die Vorphase jedoch und eröffnet sofort die 10-minütige Bietphase. Verlängerungen nach Ziff. 7.5 bleiben vorbehalten. Eine Bietphase kann ausserdem nach Ziff. 9.2 beginnen.

7.4 Gebote sind bindend und können nicht zurückgezogen werden. Die jeweils angezeigten Mindestschritte gelten; das erste Gebot einer Bietphase kann auf den angezeigten Preis lauten. Bei Maximalgeboten bietet das System automatisch bis zum angegebenen Maximum mit, jeweils nur so weit, wie es zum Überbieten um den Mindestschritt nötig ist. Ein Maximalgebot gilt nur für die Bietphase, in der es abgegeben wurde. Bei identischen Höchstgeboten hat das zeitlich frühere massgebliche Gebot Vorrang.

7.5 Anti-Sniping. Wird in den letzten 30 Sekunden einer Bietphase ein Gebot abgegeben, endet die Bietphase frühestens 30 Sekunden nach diesem Gebot. Diese Verlängerung kann sich wiederholen. Eine angezeigte Endzeit ist deshalb nicht zwingend die tatsächliche Endzeit.

7.6 Gebote des Verkäufers auf eigene Inserate sind unzulässig und werden abgewiesen; unzulässig sind ebenso Gebote über weitere Konten oder durch Dritte zugunsten des Verkäufers. Für die Reihenfolge und Gültigkeit von Geboten ist die von Dropo verwendete Serverzeit massgeblich. Verzögerungen bei Endgeräten, Internetverbindungen, Browsern oder Übertragungswegen gehen grundsätzlich zu Lasten des Bietenden, soweit Dropo nicht zwingend haftet.

7.7 Zur Stabilität und Missbrauchsprävention kann Dropo technische Limits vorsehen, derzeit insbesondere höchstens fünf Gebote innerhalb von zehn Sekunden.

7.8 Der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Höchstbietendem kommt mit dem Zuschlag nach Ablauf der Bietphase zustande. Wird kein Gebot abgegeben, endet das Inserat ohne Verkauf. Während einer Bietphase kann der Verkäufer das Inserat weder pausieren noch archivieren noch löschen.

7.9 Systemausfall während einer Bietphase. Kommt es aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu einem Systemausfall während einer laufenden Bietphase, kann Dropo die Bietphase abbrechen; sie wird dann nicht fortgeführt, und das betroffene Inserat wird neu eingestellt. Bricht Dropo nicht ab, wird die Bietphase nach der Serverzeit abgeschlossen. Dropo haftet nicht für daraus entstehende Nachteile, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

7.10 Bei einem Abbruch nach Ziff. 7.9 verfallen die betroffenen Gebote einschliesslich hinterlegter Maximalgebote. Dropo stellt das Inserat mit neuer Laufzeit zum ursprünglichen Startpreis neu ein und informiert Verkäufer sowie betroffene Bieter. Ein Anspruch auf Fortsetzung, Zuschlag oder Ersatz eines entgangenen Geschäfts besteht nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

7.11 Partnerangebote. Unternehmen können über «Partnerangebot einreichen» anfragen, ein Produkt in mehreren Stück als Drop oder zum Fixpreis mit einer Aktion anzubieten. Dropo entscheidet, ob ein Partnerangebot zustande kommt, und erfasst es mit dem Unternehmen. Das Unternehmen gibt dabei wahrheitsgemäss an, ob es mehrwertsteuerpflichtig ist, und gegebenenfalls seine MWST-Nummer; Ziffer 4.3 gilt für diese Angaben. Nach der Freigabe legt Dropo das Inserat in einem Store-Konto an: einem neuen oder dem bestehenden Store-Konto zur angegebenen E-Mail-Adresse. Gehört zu dieser Adresse ein privates Konto, wird es nur dann zum Store-Konto, wenn sein Inhaber das selbst in seinem Konto bestätigt. Möchte das Unternehmen keinen Store auf Dropo führen, legt Dropo das Inserat stattdessen in einem internen Konto ohne Anmeldung und ohne öffentliches Profil an; das Unternehmen erhält dann jede Bestellung und jede Nachricht des Käufers per E-Mail und bestätigt Versand oder Abholung über den Link in der Bestellmail. Fristen, Käuferschutz und Strikes gelten wie bei jedem Verkäufer. Das Partnerangebot erscheint, sobald die Auszahlung über Stripe eingerichtet ist; erscheint es erst nach dem geplanten Start, beginnt es mit dem Erscheinen. Es fallen weder ein Abonnement noch eine Inseratsgebühr an; das Unternehmen zahlt die Provision je verkauftem Stück. Einen Boost gibt es nur nach vorheriger Absprache mit Dropo; dann wird sein Preis nach der Preisliste vom Erlös des ersten verkauften Stücks abgezogen. Beim Drop fällt der Preis vom Startpreis bis zum Mindestpreis am Ende der Laufzeit; für Kauf, Bietphase und Nichtzahlung gelten die Regeln für mehrere Stück (Ziff. 7.12). Beim Fixpreis mit Aktion gilt der Aktionspreis nach Ziff. 8.4 bis zum Ende der Aktion; anders als dort endet mit der Aktion auch das Angebot, und erscheint es erst nach dem geplanten Start, verschiebt sich nur sein Beginn. Ein Mengenrabatt nach Ziff. 8.5 ist möglich; für Kauf und Nichtzahlung gelten die Regeln für mehrere Stück (Ziff. 7.12).

Ein Partnerangebot kann auch eine Dienstleistung mit festem Leistungsumfang sein, als Drop oder zum Fixpreis. Das Angebot nennt, wo die Leistung erbracht wird und innert wie vielen Tagen nach der Buchung der Termin stattfinden muss; die Frist beginnt mit der Bezahlung. Für Termin, Absage und Erstattung gilt Ziff. 13a. Dropo kann ein Partnerangebot jederzeit entfernen, auch während es läuft; laufende Bietphasen enden dann ohne Zuschlag, unbezahlte Bestellungen werden storniert und bezahlte vollständig erstattet.

7.12 Mehrere Stück und Grössen. Ein Inserat kann mehrere gleiche Stück umfassen. Die Stück dürfen sich nur in der Grösse unterscheiden; andere Waren gehören in ein eigenes Inserat. Was nur zusammen verkauft wird, etwa ein Paar oder ein Set, zählt als ein Stück. Wie viele Stück ein Inserat höchstens umfassen kann, hängt vom Konto ab: bei privaten Konten 10, bei Stores je nach Abonnement bis 500. Der Verkäufer kann die Zahl der Stück eines laufenden Inserats senken, aber nicht erhöhen; Stück, die gekauft, bezahlt oder in einer Bietphase sind, bleiben davon unberührt. Beim Direktverkauf umfasst ein Inserat immer ein Stück. Ein Preisvorschlag nach Ziff. 8.3 gilt bei Inseraten mit mehreren Stück für ein Stück der gewählten Grösse. Mit der Annahme ist dieses Stück verkauft und geht ohne Bietphase in die Zahlung; die übrigen Stück bleiben im Drop bzw. im Bestand. Ist bei der Annahme kein Stück der gewählten Grösse frei, kommt kein Vertrag zustande. Bei einem Drop gilt ein Preis für alle Stück und Grössen. Wer kauft, wählt die Grösse; der Kauf ist ein bindendes Gebot für ein Stück zum angezeigten Preis (Ziff. 7.2) und eröffnet für dieses Stück eine eigene Bietphase von 10 Minuten. Die übrigen Stück bleiben im Drop und können weiter gekauft werden; mehrere solche Bietphasen können gleichzeitig laufen. Nach einem Verkauf fallen die übrigen Stück je nach Wahl des Verkäufers weiter, beginnen, sofern noch mindestens ein Viertel der Laufzeit bleibt und zwischen zwei Drops mindestens fünf Minuten liegen, in der verbleibenden Laufzeit neu beim Startpreis, oder beginnen neu beim Startpreis mit voller Laufzeit. Erreicht der Drop den Mindestpreis, beginnt für alle übrigen Stück gemeinsam die Bietphase nach Ziff. 7.3. Jedes Gebot darin, auch ein Kauf in der Vorphase, gilt für ein Stück und eröffnet für dieses Stück eine eigene Bietphase von 10 Minuten, in der andere Nutzer höher bieten können. Wer mehrere Stück möchte, bietet für jedes einzeln. Ein Stück ohne Gebot ist nicht verkauft. Wird ein Stück nicht innerhalb von 24 Stunden bezahlt (Ziff. 9.1), geht es während der Laufzeit des Inserats zurück in den Bestand, beim Drop wie beim Fixpreis, ohne dass die Laufzeit neu beginnt; insoweit gilt Ziff. 9.2 nicht. Nach der Bietphase gilt ein nicht bezahltes Stück als nicht verkauft (Ziff. 9.3). Für den Käufer gelten dieselben Folgen wie bei jedem nicht bezahlten Kauf. Beim Fixpreis wählt der Käufer die Anzahl je Grösse; ein Kauf kann Stück verschiedener Grössen umfassen und wird gesamthaft bezahlt. Die Provision und ihre Obergrenze gelten je Stück, berechnet auf den Preis je Stück nach einem Mengenrabatt (Ziff. 8.5). Im Kontingent eines Abonnements zählt ein Inserat als ein Inserat, unabhängig von der Zahl der Stück. Ein Käufer kann gleichzeitig höchstens 10 Stück unbezahlt halten; dazu zählen auch Stück, für die er in einer laufenden Bietphase das höchste Gebot hält. Weitere Stück kann er kaufen oder bieten, sobald er offene Käufe bezahlt hat, sie verfallen sind oder er überboten wurde. Ein Maximalgebot bietet nicht weiter, wenn der Käufer damit mehr als 10 Stück unbezahlt hielte; er wird darüber benachrichtigt.

8. Fixpreis, Sofortkauf und Preisvorschlag

8.1 Beim Fixpreis-Verkauf über Dropo kommt der Kaufvertrag zustande, sobald der Käufer die im Bestätigungs-Sheet bezeichnete verbindliche Kaufhandlung ausführt. Der vorgesehene Hinweis lautet: «Sofort verbindlich — das Produkt gehört dir. Du hast 24 Stunden Zeit zum Bezahlen.»

8.2 Bei technisch nahezu gleichzeitigen Kaufversuchen entscheidet die serverseitig zuerst erfolgreich verarbeitete verbindliche Kaufhandlung. Andere Nutzer haben keinen Anspruch auf Reservierung oder Vertragsschluss.

8.3 Preisvorschläge sind nur bei Verkäufen über Dropo verfügbar, beim Fixpreis sowie beim Drop bis zum Beginn der Bietphase. Der Verkäufer kann Preisvorschläge für sein Konto ausschliessen; bereits abgegebene Preisvorschläge und laufende Verhandlungen bleiben davon unberührt. Mit einem Preisvorschlag gibt der Käufer ein verbindliches Angebot über den vorgeschlagenen Betrag ab; der Betrag darf den aktuellen Preis nicht übersteigen, und das Angebot kann nicht zurückgezogen werden. Der Verkäufer kann annehmen, ablehnen oder ein ebenso verbindliches Gegenangebot machen, auf das der Käufer seinerseits annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen kann. Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme durch die jeweils andere Partei zustande. Ein Preisvorschlag verfällt 7 Tage nach dem ersten Angebot; Dropo vollzieht den Verfall einmal täglich, bis dahin kann er noch angenommen werden. Er verfällt ferner, sobald der Drop-Preis den vorgeschlagenen Betrag erreicht, ein Gebot abgegeben wird oder das Inserat verkauft, vom Markt genommen wird oder endet; bei Inseraten mit mehreren Stück, sobald kein Stück der gewählten Grösse mehr frei ist (Ziff. 7.12).

8.4 Aktions- und Rabattpreise. Beim Fixpreis kann der Verkäufer für einen festgelegten Zeitraum einen reduzierten Aktionspreis bestimmen. Während der Aktion wird der ursprüngliche Preis durchgestrichen neben dem aktuellen, reduzierten Preis dargestellt; nach deren Ende gilt wieder der ursprüngliche Preis. Für den Vertragsschluss massgeblich ist stets der im Bestätigungs-Sheet angezeigte tatsächliche Preis im Zeitpunkt der verbindlichen Kaufhandlung.

8.5 Mengenrabatt. Bei einem Fixpreis-Inserat mit mehreren Stück kann der Verkäufer einen Mengenrabatt in höchstens drei Stufen festlegen, jeweils ab einer Anzahl Stück mit einem Prozentsatz. Massgeblich ist die Anzahl Stück eines Kaufs; Stück verschiedener Grössen zählen zusammen, und der Rabatt der erreichten Stufe gilt für jedes Stück dieses Kaufs. Während einer Aktion (Ziff. 8.4) gilt der Mengenrabatt auf den Aktionspreis; der Verkäufer kann ihn auf die Dauer der Aktion beschränken. Senkt der Verkäufer die Stückzahl, entfallen Stufen, die mehr Stück verlangen, als das Inserat noch umfasst. Der Preis je Stück nach Rabatt wird auf 5 Rappen gerundet und beträgt mindestens CHF 1.00; der Kaufpreis ist dieser Preis mal die Anzahl. Massgeblich ist der im Bestätigungs-Sheet angezeigte Preis.

9. Zahlungsfrist, Nichtzahlung und erneute Einstellung

9.1 Nach Zuschlag, Sofortkauf oder Annahme eines Preisvorschlags hat der Käufer 24 Stunden Zeit, den Kaufpreis über die angebotene Zahlungsart zu bezahlen. Dropo kann Erinnerungen insbesondere 12 Stunden und 4 Stunden vor Fristablauf versenden. Solange ein Kauf oder eine Buchung zu einem Inserat unbezahlt ist, kann der Käufer dasselbe Inserat nicht erneut kaufen oder buchen; Dropo führt ihn stattdessen zur offenen Zahlung.

9.2 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig, endet der Kaufvertrag nach der vereinbarten Plattformregel ohne Anspruch des säumigen Käufers auf Aufrechterhaltung. Das Inserat wird danach automatisch weitergeführt: nach einem Zuschlag im Drop als neuer Drop zum ursprünglichen Startpreis mit neuer Laufzeit; beim Fixpreis, auch nach einem angenommenen Preisvorschlag, als Fixpreis mit neuer Laufzeit; nach einem angenommenen Preisvorschlag bei einem Drop mit einer neuen Bietphase von 40 Minuten zum zuletzt erreichten Preis; bleibt diese ohne Gebot, endet das Inserat. Der Käufer kann einen Strike erhalten. Kein Strike erfolgt, wenn die Zahlung aus Gründen auf Seiten des Verkäufers nicht möglich war. Geht eine Zahlung erst ein, nachdem der Kaufvertrag so geendet hat, erstattet Dropo sie vollständig; einen Anspruch auf das Produkt begründet sie nicht.

9.3 Bei Nichtzahlung wird das Produkt nicht automatisch dem Zweitbietenden angeboten. Ein Zweitbietender hat keinen Anspruch auf Abschluss zum eigenen oder zum Höchstgebot.

9.4 Dropo ist berechtigt, Transaktionen bei Zahlungsfehlern, Betrugsverdacht, Sicherheitsrisiken, Sanktionen, regulatorischen Vorgaben oder technischen Unstimmigkeiten zu blockieren, zu pausieren oder rückabzuwickeln, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.

9.5 Endet ein Inserat ohne Verkauf, stellt Dropo es kostenlos und mit denselben Angaben automatisch neu ein: ein Drop beginnt wieder beim Startpreis mit voller Laufzeit, ein Fixpreis-Inserat erhält eine neue Laufzeit; ein gebuchter Boost wird nicht verlängert. Ein Inserat mit mehreren Stück startet auch dann neu, wenn ein Teil davon verkauft wurde: mit den nicht verkauften Stück; die verkauften bleiben mit ihren Bestellungen beim Inserat. Dropo informiert den Verkäufer über jeden Neustart. Der Verkäufer kann den automatischen Neustart in den Einstellungen für sein Konto oder für einzelne Inserate ausschalten. Bei Direktverkäufen gilt dies nur für Gratis-Inserate; ist das Gratis-Inserat des Monats verbraucht, erfolgt der Neustart im folgenden Monat. Ausgenommen sind bezahlte Direktverkäufe, Partner Drops, Tickets und Gutscheine mit abgelaufenem Datum sowie gesperrte Inserate.

10. Zahlungsabwicklung, Stripe und Verkäuferauszahlung

10.1 Die Bestimmungen dieser Ziffer betreffen die Abwicklung von Warenkäufen zwischen Käufer und Verkäufer; für eigene Plattformleistungen von Dropo gilt Ziff. 14. Zahlungen werden derzeit über Stripe verarbeitet. Welche Zahlungsarten im Einzelfall zur Verfügung stehen, wird vor der Zahlung angezeigt; angeboten werden können insbesondere Karte, TWINT und Klarna. TWINT steht nur für Beträge bis einschliesslich CHF 5’000, Klarna nur für Beträge von CHF 1.00 bis CHF 1’585.00 zur Verfügung; bei höheren Beträgen ist ausschliesslich Kartenzahlung möglich. Bei Zahlung mit Klarna gelten zusätzlich die Bedingungen von Klarna. Kartendaten werden direkt durch Stripe verarbeitet; Dropo speichert grundsätzlich nur die für die Abwicklung erforderlichen Zahlungskennungen und Statusinformationen.

10.2 Bei Zahlung wird der Betrag nach dem vorgesehenen Zahlungsmodell definitiv belastet (Capture). Die Gelder werden im Rahmen der Stripe-Architektur auf der Plattform-Balance verarbeitet. Es handelt sich nicht um ein verzinsliches Nutzerkonto, Sparguthaben oder frei verfügbares Wallet bei Dropo.

10.3 Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt über Stripe Connect und grundsätzlich erst nach Erhaltbestätigung des Käufers oder nach einer Entscheidung von Dropo im vorgesehenen Abwicklungs- bzw. Käuferschutzprozess. Ein Inserat kann ohne eingerichtete Auszahlung veröffentlicht werden. Für die Auszahlung braucht der Verkäufer ein für Auszahlungen bereites Stripe-Konto; Dropo fordert ihn spätestens beim ersten Verkauf über Dropo auf, es einzurichten. Die Pflichten aus dem Kaufvertrag, insbesondere Versand oder Übergabe, gelten unabhängig davon. Stripe kann für Verkäufer eigene Identitäts-, KYC-, Sanktions- oder Bankprüfungen verlangen. Für das Stripe-Konto des Verkäufers gilt die Vereinbarung von Stripe für verbundene Konten (Stripe Connected Account Agreement), die den Stripe-Rahmenvertrag (Stripe Services Agreement) einschliesst, in der jeweils gültigen Fassung. Über Änderungen, die Stripe mitteilt, informiert Dropo die Verkäufer.

10.4 Dropo darf Auszahlungen soweit rechtlich zulässig zurückhalten, wenn die Erfüllung ungeklärt ist, ein Käuferschutzfall besteht, ein Chargeback- oder Rückerstattungsrisiko vorliegt, Betrugs- oder Missbrauchsverdacht besteht, erforderliche Verkäuferangaben fehlen, einschliesslich eines für Auszahlungen bereiten Stripe-Kontos, oder gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben dies verlangen.

10.5 Verkäufer und Käufer bestätigen Versand, Übergabe und Erhalt über die vorgesehenen Funktionen. Ohne Bestätigung kann Dropo nach 5 Tagen erinnern, nach 7 Tagen eskalieren und ab 14 Tagen wiederholt administrativ nachfassen. Interne Warnstufen können insbesondere ab 45 Tagen gesetzt werden.

10.6 Bestätigt der Käufer den Erhalt, wird die Auszahlung an den Verkäufer automatisch ausgelöst — nicht durch einen Menschen bei Dropo. Voraussetzung ist ein für Auszahlungen bereites Stripe-Konto des Verkäufers. Fehlt es, wird die Erhaltbestätigung trotzdem verarbeitet; der Betrag bleibt bei Dropo zurückbehalten (Ziff. 10.4), bis der Verkäufer die Auszahlung eingerichtet hat, und wird dann automatisch ausgezahlt. Dropo erinnert den Verkäufer daran. Ohne Erhaltbestätigung wird nichts automatisch freigegeben: der Fall wird nach Ziff. 10.5 zur Prüfung übergeben, und über Freigabe oder Erstattung entscheidet Dropo (Ziff. 11.3). Erstattungen werden nie automatisch ausgelöst.

10.7 Bietet der Verkäufer Versand an, bezahlt der Käufer die beim Kauf im Inserat angegebenen Versandkosten zusammen mit dem Kaufpreis über den Checkout; spätere Änderungen am Inserat gelten für diesen Kauf nicht. Sie werden mit dem Erlös an den Verkäufer ausbezahlt. Die Provision berechnet sich auf den Verkaufspreis ohne Versand; die Gebühr des Zahlungsanbieters fällt auf den ganzen bezahlten Betrag an. Bei persönlicher Übergabe vereinbaren Käufer und Verkäufer Ort und Zeit. Adresse und Übergabe klären Käufer und Verkäufer nach der Zahlung im Chat.

10.8 Richtet der Verkäufer die Auszahlung nicht ein, bleibt sein Anspruch auf den Erlös bestehen; der Betrag wird nicht verzinst. Ist sie zwölf Monate nach der Erhaltbestätigung nicht eingerichtet, nimmt Dropo mit dem Verkäufer Kontakt auf.

11. Käuferschutz

11.1 Der Dropo-Käuferschutz gilt ausschliesslich für Verkäufe über Dropo, also für Drop und Fixpreis. Für Direktverkäufe gilt er nicht (Ziff. 13.2).

11.2 Hat der Verkäufer Versand oder Übergabe bestätigt, kann der Käufer über die Funktion «Problem melden» einen Käuferschutzfall melden, wenn die Ware nicht erhalten wurde oder erheblich von der verbindlichen Inseratsbeschreibung abweicht; er soll dies innert 7 Tagen nach der Bestätigung des Verkäufers tun. Bestätigt der Käufer innert dieser Frist weder den Erhalt noch meldet er ein Problem, übergibt Dropo den Fall automatisch zur Prüfung; dasselbe gilt, wenn der Verkäufer Versand oder Übergabe nicht innert 7 Tagen nach der Zahlung bestätigt. Auch nach der Übergabe zur Prüfung kann der Käufer, sobald der Verkäufer Versand oder Übergabe bestätigt hat, bis zum Entscheid von Dropo den Erhalt bestätigen oder ein Problem melden, solange er nicht selbst schon ein Problem gemeldet hat. Der Käufer muss die behauptete Abweichung und vorhandene Belege möglichst vollständig über die vorgesehenen Kanäle einreichen.

11.3 Nach der Übergabe zur Prüfung haben Käufer und Verkäufer 7 Tage Zeit, Belege einzureichen, etwa eine Sendungsnummer, Fotos oder Nachrichten aus dem Chat; in dieser Frist kann der Verkäufer Versand oder Übergabe auch noch bestätigen. Käufer und Verkäufer können zu einer Bestellung Belege (Fotos, PDF) hinterlegen, bis die Bestellung abgeschlossen ist, bei einem gemeldeten Problem bis zum Ende der Belegfrist; Dropo berücksichtigt sie bei der Prüfung. Eigene Belege lassen sich löschen, solange die Bestellung offen ist und kein Problem gemeldet wurde. Die Frist läuft ab der ersten Übergabe zur Prüfung; eine spätere Problemmeldung verlängert sie nicht. Dropo kann beide zur Stellungnahme und Vorlage weiterer Informationen oder Belege auffordern. Nach Ablauf der Frist entscheidet Dropo nach pflichtgemässem Ermessen auf Basis der verfügbaren Informationen, ob die Auszahlung an den Verkäufer freigegeben oder der bezahlte Betrag einschliesslich Versand dem Käufer erstattet wird. Teilen Käufer und Verkäufer Dropo übereinstimmend mit, wie der Fall ausgehen soll, kann Dropo schon vor Ablauf der Frist entsprechend entscheiden. Einigen sich Käufer und Verkäufer mit Dropo auf eine teilweise Erstattung, erstattet Dropo dem Käufer den vereinbarten Betrag und zieht ihn von der Auszahlung an den Verkäufer ab, höchstens in deren Höhe; Dropo trägt davon nichts. Eine teilweise Erstattung erfolgt nie automatisch; bis Dropo entschieden hat, bleibt die Auszahlung zurückbehalten. Bestätigt der Käufer vorher den Erhalt, gilt Ziff. 10.6. Betrifft eine teilweise Erstattung einzelne Stück eines Kaufs mit mehreren Stück, beträgt sie je Stück den Preis, den der Käufer dafür bezahlt hat, nach einem allfälligen Mengenrabatt; der Mengenrabatt der übrigen Stück bleibt bestehen.

11.4 Der Käuferschutz ist eine zusätzliche Plattformleistung und keine Garantie, Versicherung oder Übernahme der gesetzlichen Verkäuferpflichten durch Dropo. Er ersetzt keine gesetzlichen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Gerichtsrechte zwischen Käufer und Verkäufer.

11.5 Meldet der Käufer einen Fall verspätet, unvollständig oder ohne ausreichende Mitwirkung, kann Dropo den Käuferschutzfall schliessen, soweit zwingende Rechte unberührt bleiben.

12. Versand, Übergabe, Mängel und Rückgabe

12.1 Versand und persönliche Übergabe erfolgen ausschliesslich zwischen Verkäufer und Käufer. Dropo ist weder Frachtführer noch Versender und übernimmt keine Garantie für Versanddauer, Zustellung, Beschädigung, Verlust oder die Eignung einer gewählten Versandart.

12.2 Der Verkäufer ist für ordnungsgemässe Verpackung und die vereinbarte Übergabe verantwortlich. Die gesetzliche Gefahrtragung richtet sich nach dem zwischen Käufer und Verkäufer anwendbaren Schweizer Kaufrecht und zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen. Wird verschickt, erhält der Verkäufer die Lieferadresse, die der Käufer beim Bezahlen angibt; er verwendet sie ausschliesslich für den Versand dieser Bestellung.

12.3 Dropo gewährt kein allgemeines freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. In der Schweiz besteht für gewöhnliche Online-Warenkäufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Zwingende gesetzliche Sonderrechte und vom Verkäufer ausdrücklich zugesagte günstigere Bedingungen bleiben vorbehalten.

12.4 Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bestehen ausschliesslich zwischen Käufer und Verkäufer. Dropo gibt keine eigene Garantie und übernimmt keine Sachgewährleistung für Waren Dritter. Gegenüber gewerblichen Verkäufern bleiben insbesondere zwingende konsumentenrechtliche Mindestvorschriften unberührt.

12.5 Der Käufer soll die Ware nach Erhalt prüfen und erkennbare Probleme unverzüglich dem Verkäufer sowie – für den Dropo-Käuferschutz – innert der Frist nach Ziff. 11.2 melden. Die automatische Übergabe zur Prüfung, die Meldung danach und die Frist für Belege richten sich nach Ziff. 11.2 und 11.3. Der Entscheid im Käuferschutz beseitigt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer.

13. Direktverkauf

13.1 Direktverkauf ist eine Kleinanzeigenfunktion und steht nur bei Fixpreis-Inseraten zur Verfügung. Dropo stellt Inserat und Kontaktmöglichkeit bereit, wickelt den Warenkauf jedoch nicht ab.

13.2 Beim Direktverkauf gibt es keinen Kaufen-Button, keinen Preisvorschlag, keine Dropo-Bestellung, keine Zahlung über Dropo, keine erfolgsabhängige Verkaufsprovision und keinen Dropo-Käuferschutz. Preis, Zahlung, Versand, Übergabe, Gewährleistung und sonstige Bedingungen vereinbaren Käufer und Verkäufer ausschliesslich untereinander.

13.3 Der Verkäufer kann das Inserat als «verkauft» markieren. Diese Kennzeichnung ist lediglich ein Inseratsstatus und keine Bestätigung durch Dropo, dass ein Kaufvertrag tatsächlich abgeschlossen oder erfüllt wurde.

13.4 Direktverkaufs-Inserate sind kostenpflichtig, soweit für den Verkäufer weder ein Gratis-Inserat nach Ziff. 13.6 noch ein Kontingent aus einem Abonnement zur Verfügung steht. Enthält sein Abonnement noch freie Direktverkäufe, wird das Inserat ohne Inseratsgebühr veröffentlicht. Andernfalls wird eine Inseratsgebühr im Voraus erhoben; ihre Höhe richtet sich nach der gewählten Laufzeit und der Abonnementsstufe. Die Laufzeit beträgt höchstens vier Wochen. Die jeweils geltenden Preise sowie das im Abonnement enthaltene Kontingent werden vor dem Abschluss angezeigt. Wird eine Gebühr erhoben, wird das Inserat erst nach deren erfolgreicher Zahlung veröffentlicht. Wird zusammen mit der Inseratsgebühr ein Boost bezahlt, gilt der Paketpreis nach Ziff. 14.5. In den nativen Dropo-Apps wird die Inseratsgebühr über Apple bzw. Google bezahlt (Ziff. 14.9).

13.5 Eine im Direktverkauf optional veröffentlichte Telefonnummer wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers für das konkrete Inserat angezeigt.

13.6 Gratis-Inserat. Wer ein privates Konto führt (kein Geschäftskonto nach Ziff. 4), kann je Kalendermonat ein Direktverkaufs-Inserat ohne Inseratsgebühr veröffentlichen; die Laufzeit beträgt zwei Wochen. Das gilt für Inserate in den Kategorien Immobilien und Dienstleistungen sowie für Fixpreis-Inserate jeder anderen Kategorie mit einem Preis ab CHF 5'000; Drop-Inserate sind ausgenommen. Enthält das Inserat ein von dropi erzeugtes Bild, fällt dafür keine Gebühr nach Ziff. 14.7 an. Steht zugleich ein Kontingent aus einem Abonnement zur Verfügung, wird zuerst das Gratis-Inserat verwendet. Ein nicht genutztes Gratis-Inserat verfällt am Ende des Kalendermonats; es wird weder übertragen noch angesammelt. Solange ein Gratis-Inserat ausserhalb der Kategorien Immobilien und Dienstleistungen läuft, kann sein Preis nicht unter CHF 5'000 gesenkt werden, auch nicht als Aktionspreis. Wird das Inserat im selben Kalendermonat erneut aktiviert, fällt die Inseratsgebühr an. Boosts sind kostenpflichtig wie sonst. Das Gratis-Inserat steht jeder Person und jedem Gerät nur einmal je Kalendermonat zu, auch wenn mehrere Konten bestehen (Ziff. 3.5); Unternehmen, Agenturen und andere gewerbliche Anbieter sind ausgeschlossen. Bei Missbrauch kann Dropo das Gratis-Inserat verweigern oder das Inserat beenden. Dropo kann das Angebot jederzeit für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits veröffentlichte Gratis-Inserate laufen weiter.

13a. Dienstleistungen

13a.1 Wer eine Dienstleistung anbietet, ist selbst dafür verantwortlich, dass er sie erbringen darf und alle damit verbundenen Pflichten einhält, insbesondere Bewilligungen und Berufsvorschriften, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV), Versicherungen und Steuern. Dropo vermittelt die Buchung. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt zwischen Kunde und Anbieter zustande; Dropo ist weder Arbeitgeber noch Auftraggeber des Anbieters und erbringt die Dienstleistung nicht selbst.

13a.2 Eine Dienstleistung kann zum Buchen über Dropo angeboten werden oder als Direktverkauf (Ziff. 13). Beim Buchen über Dropo gelten Zahlung, Provision (Ziff. 14.1) und Käuferschutz (Ziff. 11) wie bei einem Verkauf von Waren über Dropo; beim Direktverkauf gelten Inseratsgebühr und Kontingent wie bei Waren. Das Angebot nennt den Leistungsumfang mit seinem Preis (Drop oder Fixpreis, Ziff. 6.1; beim Buchen über Dropo zum Fixpreis ist es ein fester Preis für diesen Umfang) und wo die Leistung erbracht wird: im Geschäft des Anbieters, beim Kunden, online oder nach Absprache. Beim Buchen über Dropo nennt es zudem die ungefähre Dauer und innert wie vielen Tagen nach der Buchung der Termin spätestens stattfinden muss; die Frist beginnt mit der Bezahlung. Beim Direktverkauf vereinbaren Kunde und Anbieter den Termin selbst. Beim Direktverkauf kann der Preis auch «Nach Absprache» lauten; für korrekte Preisangaben gegenüber Kunden, insbesondere nach den Vorschriften über die Preisbekanntgabe, ist der Anbieter selbst verantwortlich (Ziff. 13a.1). Bei «nach Absprache» vereinbaren Kunde und Anbieter den Ort im Chat.

13a.3 Nach der Bezahlung sprechen sich Kunde und Anbieter telefonisch oder im Chat ab; den Termin schlägt der Anbieter vor, der Kunde nimmt ihn innert 24 Stunden, spätestens bis zum Terminbeginn, an, sonst verfällt der Vorschlag. Der Anbieter kann einen vereinbarten Termin höchstens dreimal ändern und die Frist einmal um höchstens 14 Tage verlängern. Findet bis zum Ende der Frist kein Termin statt, erstattet Dropo am folgenden Tag den vollen Betrag. Nach dem Termin bestätigt der Anbieter die erbrachte Dienstleistung; für Erhalt, Problemmeldung und Prüfung gelten die Regeln für Bestellungen.

13a.4 Wer einen über Dropo gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, muss dies dem Anbieter sofort melden; einen Storno durch den Kunden selbst gibt es nicht. Der Anbieter beantragt dann bei Dropo die Löschung der Buchung; nach der Löschung erhält der Kunde den bezahlten Betrag zurück. Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht und hat er sich nicht gemeldet, gilt dies als Versäumnis des Kunden, und der bezahlte Betrag geht an den Anbieter. Sagt der Anbieter eine Buchung ab, bevor die Dienstleistung erbracht ist, storniert Dropo sie und erstattet den vollen Betrag. Dies gilt für selbst inserierte Dienstleistungen und für Partnerangebote.

14. Provisionen, Abonnemente, Boosts und Preise

14.1 Beim Verkauf über Dropo fällt eine erfolgsabhängige Provision auf den Verkaufspreis an, mindestens CHF 1.50 pro Verkauf. Der Provisionssatz ergibt sich aus zwei Grössen, von denen die für den Verkäufer günstigere gilt: der Umsatzstufe und der Abo-Stufe. In keinem Fall beträgt der Satz weniger als 6,50 %.

Die Umsatzstufe richtet sich nach der Summe der über Dropo abgeschlossenen Verkäufe der jeweils letzten 30 Tage (rollierend, Verkaufspreise ohne Versand). Eine erreichte Umsatzstufe bleibt ab dem Erreichen 30 Tage erhalten, auch wenn der Umsatz in dieser Zeit darunter fällt; danach gilt wieder die Stufe des laufenden 30-Tage-Umsatzes.

Umsatz der letzten 30 TageUmsatzstufeSatz
bis CHF 1'000.00Bronze8,00 %
ab CHF 1'000.01Silber7,75 %
ab CHF 3'000.01Gold7,50 %
ab CHF 8'000.01Platin7,25 %
ab CHF 20'000.01Diamant7,00 %
ab CHF 50'000.01Elite6,75 %
ab CHF 150'000.01Legende6,50 %

Die Abo-Stufe hat einen eigenen Satz: Basic 8,00 %, Plus 7,75 %, Pro 7,50 %, Business 7,25 %, Professional 7,00 %, Corporate 6,75 %, Enterprise 6,50 % (Pioneers 6,50 %). Es gilt der tiefere Satz aus Umsatzstufe und Abo-Stufe. Der massgebliche Satz wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgehalten. Die Provision wird bei der Verkäuferauszahlung abgezogen. Die maximale Provision beträgt pro Verkauf:

Abo-StufeProvisionsdeckel je Verkauf
BasicCHF 149.00
PlusCHF 139.00
ProCHF 129.00
BusinessCHF 119.00
ProfessionalCHF 109.00
CorporateCHF 99.00
EnterpriseCHF 89.00
PioneersCHF 99.00

Für Pakete Classic gilt der Satz und der Provisionsdeckel der folgenden Abo-Stufe: XS wie Plus, S wie Pro, M wie Business, L wie Professional, XL wie Corporate und XXL wie Enterprise.

Bei der Auszahlung werden vom Betrag, den der Käufer bezahlt hat, in dieser Reihenfolge abgezogen: die Gebühr des Zahlungsanbieters für diese Zahlung, die Provision und gegebenenfalls die dropi-Gebühr (Ziff. 14.7). Die Provision beträgt dabei höchstens, was nach der Gebühr des Zahlungsanbieters bleibt; die Mindestprovision von CHF 1.50 gilt nur, soweit dieser Rest dafür reicht. Der Verkäufer erhält, was danach bleibt, im ungünstigsten Fall nichts; die Abzüge übersteigen den bezahlten Betrag nie. Die Gebühr des Zahlungsanbieters trägt der Verkäufer. Sie ist prozentual — ein Anteil des bezahlten Betrags, je nach Zahlungsart zuzüglich eines festen Betrags je Zahlung — und kann deshalb bei hohen Preisen höher sein als die Provision von Dropo, die gedeckelt ist. Die Gebühr des Zahlungsanbieters wird vom Erlös abgezogen; ihre aktuellen Sätze stehen im Hilfe-Center von Dropo.

14.2 Abonnemente. Die Abonnemente lauten derzeit: Basic CHF 0/Monat, Plus CHF 49/Monat, Pro CHF 149/Monat, Business CHF 299/Monat, Professional CHF 449/Monat, Corporate CHF 599/Monat und Enterprise CHF 749/Monat.

Classic. Für Geschäftskonten (Stores) in allen Kategorien ausser Fahrzeugen und Immobilien gibt es die Pakete Classic XS CHF 14.90, S CHF 44.90, M CHF 74.90, L CHF 145.00, XL CHF 229 und XXL CHF 399 pro Monat, mit 30, 100, 200, 500, 1'000 bzw. 2'000 Direktverkäufen pro Monat. Was ein Paket Classic sonst enthält (dropi-Bilder, Fotos pro Inserat, Boosts, eigene Store-Adresse), zeigt die Abo-Seite vor dem Abschluss. Ein Paket Classic gilt nicht für Inserate in den Kategorien Fahrzeuge und Immobilien; die Abonnemente Plus bis Enterprise gelten für diese Kategorien. Für Pakete Classic gelten die Ziffern 14.3, 14.4 und 14.9 gleich.

Pioneer-Programm. Für Pioneers kann ein Paketjahr kostenlos gewährt werden. Solange Dropo eine Pioneer-Aktion durchführt, erhalten neue Konten, die sich als Store bzw. Geschäft registrieren, den Pioneer-Status mit einem kostenlosen Paketjahr; private Konten erhalten ihn nicht. Wer den Pioneer-Status bereits erhalten hat, behält ihn. Pioneers sind Konten, die sich während einer Pioneer-Aktion von Dropo als Store bzw. Geschäft registriert haben oder den Pioneer-Status vor dem Inkrafttreten dieser Fassung erhalten haben; das Konto zeigt den Status mit der Pioneer-Plakette, Dropo prüft ihn beim Kauf anhand des Kontos. Ein Konto erhält genau ein Pioneer-Paket, für eine der beiden Abo-Linien. Welche, ergibt sich aus den Kategorien, die bei der Registrierung gewählt werden: nur Fahrzeuge oder Immobilien ergibt das Pioneer-Paket «Auto & Immo», nur andere Kategorien das Pioneer-Paket «Classic»; wer Kategorien aus beiden wählt, entscheidet sich bei der Registrierung für eine der beiden. Für die andere Linie gilt der normale Preis. Ändert das Konto später seine Kategorien, bleibt die Zuteilung bestehen; ein Wechsel oder ein zweites Pioneer-Paket ist ausgeschlossen. Pioneers erhalten auf die Abonnemente ihrer Linie einen Rabatt, der sich nach der Zeit seit Beginn des Pioneer-Status richtet: bei «Auto & Immo» 75 % im ersten, 50 % im zweiten, 25 % im dritten Jahr, bei «Classic» 25 % im ersten, 20 % im zweiten, 15 % im dritten Jahr, und bei beiden ab dem vierten Jahr dauerhaft 10 %. Der Rabatt gilt immer auf den jeweils gültigen Preis (Ziff. 14.10) und wird vor dem Abschluss mit dem vollen Preis angezeigt. Mit jedem neuen Jahr gilt die nächste Stufe; vor dem Wechsel weist Dropo auf den neuen Preis hin. Wird das Konto geschlossen oder der Pioneer-Status wegen Missbrauchs entzogen, entfällt der Rabatt ab der nächsten Periode; es gilt dann der volle Preis. In den nativen Dropo-Apps kauft ein Pioneer das rabattierte Abonnement jeweils für einen Monat im Voraus; es verlängert sich nicht automatisch. Der Rabatt richtet sich nach der Stufe, die zu Beginn des gekauften Monats gilt. Vor Ablauf weist Dropo den Pioneer auf die Verlängerung hin und, wenn mit dem nächsten Monat eine neue Stufe beginnt, auf deren Preis; verlängert er, gilt der nächste Monat zu diesem Preis, sonst endet das Abonnement mit Ablauf des Monats.

Pioneer-Programm, Übergang. Wer sich bis zum Inkrafttreten dieser Fassung registriert hat und ein Pioneer-Paket erhalten hat, nutzt es bis zu seinem Ende für Inserate in allen Kategorien.

14.3 Kostenpflichtige Abonnemente verlängern sich automatisch um die jeweilige Abrechnungsperiode, sofern sie nicht vor Periodenende gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Periode möglich. Nach einer Kündigung läuft das Konto ab Periodenende als Basic weiter. Bis zum Ende der laufenden Periode kann der Nutzer die Kündigung zurücknehmen; das Abonnement läuft dann ohne Unterbruch weiter. Die Abonnemente gliedern sich in zwei Linien: «Auto & Immo» (die Abonnemente nach Ziff. 14.2, Absatz «Abonnemente») und «Classic» (die Pakete für alle übrigen Kategorien nach Ziff. 14.2, Absatz «Classic»). Ein Konto hat höchstens ein Abonnement. Während es läuft, kann der Nutzer das Paket wechseln, auch in die andere Linie, aber kein zweites Abonnement abschliessen; für jeden Wechsel gelten die folgenden Regeln, wobei als höher das Paket mit dem höheren Monatspreis gilt. Ein höheres Paket gilt sofort; für den Rest der laufenden Periode wird der Preisunterschied anteilig belastet, verrechnet mit dem für das bisherige Paket bereits bezahlten Betrag. Die Kontingente des höheren Pakets gelten für den Rest der laufenden Periode anteilig: Zum Kontingent des bisherigen Pakets kommt der Unterschied zum höheren Paket im Verhältnis der verbleibenden Zeit hinzu, abgerundet auf ganze Einheiten. Ab der nächsten Periode gilt das volle Kontingent. Bereits Verbrauchtes bleibt angerechnet. Ein tieferes Paket gilt ab der nächsten Verlängerung; bis dahin bleibt das bisherige Paket bestehen, und der Wechsel kann aufgehoben werden. Mit der Verlängerung beginnt sein Kontingent neu; in der laufenden Periode Verbrauchtes wird darauf nicht angerechnet. Beim Wechsel in die andere Linie gilt für die Kontingente: Wechselt der Nutzer sofort in ein höheres Paket, erhält er für den Rest der laufenden Periode den entsprechenden Anteil der Kontingente des neuen Pakets; was vom bisherigen Paket noch nicht verbraucht ist, verfällt. Wechselt er auf die nächste Verlängerung, beginnt das neue Paket mit seinen vollen Kontingenten. Bereits veröffentlichte Inserate laufen in beiden Fällen unverändert weiter. Darüber hinaus erfolgt für eine bereits begonnene Periode keine anteilige Rückerstattung, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Während des Paketjahres können Pioneers die Pakete Plus und Pro nicht buchen. Bucht ein Pioneer während des Paketjahres ein Abonnement, gilt für ihn je Merkmal das bessere der beiden Pakete, insbesondere der tiefere Provisionssatz, der tiefere Provisionsdeckel und das grössere Kontingent. Bei einem automatisch verlängernden Abonnement aus einer App gelten dieselben Regeln: der Nutzer wechselt das Paket in der App, bei Apple auch in den Einstellungen seines Apple-Kontos, und die Abrechnung einschliesslich der anteiligen Verrechnung übernimmt Apple bzw. Google. Solange die Android-App den Wechsel noch nicht anbietet, kann ein Abonnement über Google Play nicht gewechselt werden; der Nutzer kann es zum Ende der laufenden Periode kündigen und danach ein anderes Paket abschliessen.

14.4 Bei fehlgeschlagener Abo-Zahlung kann Dropo eine Nachfrist von 24 Stunden gewähren. Bleibt die Zahlung aus, kann das Konto auf Basic zurückgestuft werden. Nicht verbrauchte periodische Kontingente verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode und werden nicht übertragen. Bei einem Abonnement aus einer App richten sich Nachfrist und weitere Zahlungsversuche nach den Regeln von Apple bzw. Google; das Paket bleibt bestehen, solange Apple bzw. Google das Abonnement als aktiv führen.

14.5 Boosts erhöhen die Sichtbarkeit eines Inserats, garantieren aber weder Reichweite, Nachfrage noch Verkauf. Ein Boost wirkt 7 Tage, der Boost «Premium» 14 Tage, jeweils höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Inserats; endet das Inserat früher, endet auch der Boost, ohne anteilige Rückerstattung. Ist ein Inserat beim Eingang der Zahlung für einen Boost nicht mehr aktiv, wird der Boost nicht aktiviert; bei einer Zahlung im Web erstattet Dropo den bezahlten Betrag vollständig, bei einem Kauf in einer App gilt Ziff. 14.9. Auf einem Inserat läuft jeweils ein Boost; geht für ein Inserat, auf dem bereits ein Boost läuft, eine weitere Boost-Zahlung im Web ein, wird sie nicht aktiviert und vollständig erstattet. Die aktuell vorgesehenen Einzelpreise in CHF pro Boost-Stufe betragen:

Boost-StufeBasicPlusProBusiness / PioneersProfessionalCorporateEnterprise
Highlight2.001.801.701.501.401.201.10
Promoted4.003.703.503.203.002.702.50
Featured7.006.606.305.955.605.204.90
Premium10.009.509.108.608.207.707.30

Mit einem Paket Classic gelten die Boost-Preise der folgenden Spalte: XS wie Basic, S wie Plus, M wie Pro, L wie Business, XL wie Professional und XXL wie Corporate.

Enthält das Abonnement ein Kontingent für den gewählten Boost-Typ, wird zuerst dieses verbraucht; erst danach gilt der Einzelpreis.

Paketpreis. Wird beim Veröffentlichen eines Direktverkaufs zusammen mit der Inseratsgebühr ein Boost bezahlt, erfolgt dies in einer einzigen Zahlung zum Paketpreis. Der Paketpreis ist die Summe der Einzelpreise von Inseratsgebühr, Boost und gegebenenfalls dropi-Bild (Ziff. 14.7), abgerundet auf den nächsttieferen Betrag, den Apple für Käufe in der Schweiz anbietet. Er liegt nie über dieser Summe und gilt im Web wie in den Apps; die Differenz ist ein Nachlass auf den Boost.

14.6 Alle auf Dropo angegebenen Preise lauten in CHF und werden als Endpreise dargestellt. Soweit Dropo MWST ausweisen muss, erfolgt der Ausweis gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Vor einer entsprechenden Registrierung wird keine Schweizer MWST als von Dropo geschuldete Steuer ausgewiesen.

14.7 Enthält ein verkauftes Inserat ein von dropi erzeugtes Bild, fällt einmal pro Inserat eine Gebühr an: CHF 0.25 bis zu einem Endpreis der Ware (ohne Versand) von CHF 5.00, CHF 0.50 bis CHF 15.00, CHF 0.75 bis CHF 50.00 und CHF 1.00 darüber; unter CHF 1.50 fällt keine an. Sie wird vom Erlös abgezogen, höchstens so viel, wie nach Provision und Zahlungsgebühr bleibt. Beim Direktverkauf beträgt sie für ein Inserat mit dropi-Bild fix CHF 1.00 und wird einmal mit der Inseratsgebühr bezahlt. Ohne Abo fällt sie immer an. Mit einem Abo oder Paket ist sie inbegriffen; sie fällt nur an, wenn das Inserat als zusätzlicher Direktverkauf gekauft wird und das Kontingent an dropi-Bildern des laufenden Kalendermonats (Ziff. 19.5) bereits aufgebraucht ist. Sie erscheint als eigene Zeile.

Päckchen für Classic. Für Pakete Classic gilt anstelle der Gebühr von CHF 1.00: Zusätzliche Direktverkäufe werden im Päckchen zu fünf Stück gekauft, wahlweise ohne oder mit dropi-Bildern. Das Päckchen ohne dropi-Bilder kostet je nach Paket Classic CHF 3.30 (XS), CHF 3.10 (S), CHF 2.70 (M), CHF 2.20 (L), CHF 2.00 (XL) oder CHF 1.90 (XXL). Das Päckchen mit dropi-Bildern enthält zusätzlich zehn dropi-Bilder und kostet CHF 1.50 mehr (CHF 0.30 je Direktverkauf). Jeder Direktverkauf aus einem Päckchen läuft nach Wahl eine bis vier Wochen. Was aus einem Päckchen nicht genutzt wird, verfällt am Ende des Monats, der auf den Kauf folgt. Solange das Kontingent an dropi-Bildern des laufenden Kalendermonats nicht aufgebraucht ist, kann auch ein Direktverkauf aus einem Päckchen ohne dropi-Bilder ein dropi-Bild enthalten; eine Gebühr fällt dafür nicht an.

14.8 Eco-Drops. Dropo schreibt Nutzern Eco-Drops gut, insbesondere für abgeschlossene Verkäufe über Dropo (derzeit 1 Eco-Drop je CHF 1’000 Verkaufspreis) und für Bewertungen; Art und Höhe der Gutschriften zeigt Dropo an und kann sie begrenzen. Eco-Drops lassen sich nur für eigene Leistungen von Dropo einlösen, derzeit für Boosts und Abonnement-Monate; ein Eco-Drop entspricht dabei CHF 1. Ein mit Eco-Drops bezahlter Abonnement-Monat beginnt nach dem laufenden Paket; eine weitere Einlösung für ein Abonnement ist erst drei Monate später möglich. Eco-Drops haben keinen Barwert, werden weder ausbezahlt noch verzinst noch übertragen und verfallen mit der Schliessung des Kontos. Dropo kann Gutschriften aus rückabgewickelten Verkäufen oder bei Missbrauch zurückbuchen und das Programm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden. In den nativen Dropo-Apps werden Eco-Drops derzeit nicht angezeigt und können dort nicht eingelöst werden.

14.9 Käufe in den Apps. In den nativen Dropo-Apps für iOS und Android kauft der Nutzer Boosts, Abonnemente und die Inseratsgebühr beim Direktverkauf über Apple bzw. Google. Für die Zahlung gelten deren Bedingungen; die Preise sind dieselben wie im Web. Ein Abonnement verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, bis der Nutzer es in den Einstellungen seines Apple- bzw. Google-Kontos kündigt, spätestens 24 Stunden vor Ablauf; ausgenommen ist das Pioneer-Abonnement nach Ziff. 14.2, das sich nicht verlängert. Erstattungen für Käufe in den Apps laufen über Apple bzw. Google; Dropo erstattet sie nicht selbst. Ein Paket aus Inseratsgebühr und Boost (Ziff. 14.5) ist ein einziger Kauf: es wird ganz oder gar nicht gutgeschrieben, und wird es erstattet, werden Veröffentlichung und Boost zurückgenommen. Kann Dropo einen in einer App bezahlten Boost oder eine Inseratsgebühr nicht gutschreiben, weil das Inserat beim Eingang der Zahlung nicht mehr aktiv bzw. nicht mehr zur Zahlung offen ist, wird die Leistung nicht erbracht und der Nutzer benachrichtigt; Google erstattet den Betrag in diesem Fall von selbst, bei Apple kann der Nutzer die Erstattung bei Apple verlangen. Ein Abonnement gilt auf allen Wegen, auf denen der Nutzer bei Dropo angemeldet ist. Kauf und Verkauf von Artikeln laufen auch in den Apps über den Zahlungsanbieter von Dropo (Ziff. 10).

14.10 Änderungen von Preisen und Leistungen. Dropo kann Abonnemente, Pakete Classic, Kontingente, Preise und Gebühren sowie Funktionen und eigene Dienstleistungen von Dropo für die Zukunft anpassen, erweitern oder einstellen, insbesondere die Anzahl der dropi-Bilder, den Umfang von dropi oder dropi als Ganzes. Ein Anspruch darauf, dass frühere Preise, Pakete, Kontingente oder Leistungen beibehalten werden, besteht nicht. Betrifft eine Änderung ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement zum Nachteil des Nutzers, kündigt Dropo sie mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und im Konto an; sie gilt ab der ersten Abrechnungsperiode, die nach Ablauf dieser Frist beginnt. Wer nicht einverstanden ist, kann das Abonnement auf das Ende der laufenden Periode kündigen; bereits bezahlte Perioden behalten ihren Umfang bis zu ihrem Ende. Für Abonnemente aus einer App gelten bei Preiserhöhungen zusätzlich die Regeln von Apple bzw. Google; verlangt Apple oder Google dafür eine Zustimmung im jeweiligen Konto und bleibt sie aus, endet das Abonnement mit der laufenden Periode. Für einzelne Käufe (Boosts, Inseratsgebühren, Päckchen) gilt der vor dem Kauf angezeigte Preis. Kostenlos gewährte Leistungen, insbesondere ein bereits begonnenes Pioneer-Paketjahr, bleiben bis zu ihrem Ende bestehen.

15. Mehrwertsteuer und steuerliche Angaben

15.1 Verkäufer sind für ihre eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich, soweit zwingendes Recht die Steuerpflicht nicht Dropo zuweist. Dropo ist berechtigt und verpflichtet, Steuern und Abgaben zu berechnen, zu erfassen, zu melden oder abzuführen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

15.2 Soweit Art. 20a MWSTG auf einen Verkauf über Dropo anwendbar ist, kann Dropo gegenüber dem Käufer mehrwertsteuerlich als Leistungserbringerin gelten. Diese steuerliche Behandlung ändert die zivilrechtliche Vertragspartei des Warenkaufs nicht (siehe Ziffer 2.3).

15.3 Geschäftskonten müssen ihren MWST-Status und gegebenenfalls ihre MWST-Nummer wahrheitsgemäss angeben und Änderungen unverzüglich mitteilen. Dropo kann steuerrelevante Angaben je Transaktion historisch festhalten.

15.4 Die auf eine Warenart anwendbare MWST kann je nach gesetzlicher Produktklassifikation variieren. Dropo darf hierfür technische Tax-Codes und steuerliche Produktkategorien verwenden und diese bei Rechts- oder Praxisänderungen für zukünftige Transaktionen anpassen. Abgeschlossene Transaktionen werden revisionsbezogen mit der damals verwendeten steuerlichen Konfiguration dokumentiert.

15.5 Nach erfolgter MWST-Registrierung kann auf Käuferbelegen der Hinweis «MWST gemäss Art. 20a MWSTG durch Dropo abgerechnet.» erscheinen.

16. Kommunikation und Umgehungsverbot

16.1 Bei Verkäufen über Dropo dürfen Nutzer den vorgesehenen Checkout, die Provision oder Sicherheitsmechanismen nicht gezielt umgehen. Dropo blockiert deshalb im Chat Nachrichten und Bilder, die Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Messenger-Kennungen, ausgeschriebene Kontaktdaten oder die Aufforderung enthalten, ausserhalb Dropo abzuwickeln; die Prüfung erfolgt automatisiert, teilweise durch KI. Das gilt für alle Unterhaltungen, auch für solche ohne Bezug zu einem Inserat, ausgenommen Unterhaltungen zu einem Inserat im Direktverkauf (Ziff. 16.2). Telefonnummern in Titel oder Beschreibung eines Inserats sind nicht zulässig; beim Direktverkauf kann der Verkäufer seine Nummer nach Ziff. 13.5 anzeigen. Im Chat zu einer Bestellung oder Buchung darf ein Partner seine eigene, in seiner Firmenansicht öffentlich angegebene Geschäftsadresse und Geschäftsnummer nennen. Fällt die automatisierte Prüfung aus, wird die Nachricht zugestellt und nachträglich geprüft.

16.2 Lehnt der Filter drei Nachrichten ab, zwischen denen jeweils höchstens 24 Stunden liegen, ist der Chat für 24 Stunden gesperrt; Ablehnungen im Chat zu einer Bestellung oder Buchung zählen dafür nicht, und dort gilt die Sperre nicht. Wiederholte oder gezielte Umgehungsversuche können zudem zu einer Kontosperre führen. Beim Direktverkauf ist der Kontaktfilter im Chat deaktiviert, weil die Parteien die Abwicklung gerade ausserhalb Dropo vornehmen.

16.3 Nutzer dürfen andere Personen nicht belästigen, bedrohen, täuschen, diskriminieren, betrügen, manipulieren oder zu rechtswidrigem Verhalten auffordern. Spam, Phishing, Schadsoftware, automatisiertes Scraping ohne Erlaubnis sowie Eingriffe in Sicherheits- oder Plattformfunktionen sind verboten.

16.4 Null-Toleranz. Dropo duldet keine anstössigen Inhalte und keine missbräuchlichen Nutzer. Anstössig sind insbesondere Beleidigungen, Belästigung, Drohungen, Hassrede und Diskriminierung, Gewaltdarstellungen sowie pornografische oder sexuell explizite Inhalte. Dropo prüft Texte vor dem Veröffentlichen automatisch auf anstössige Ausdrücke und weist sie ab. Nutzer können Inserate, Beiträge, Storys, Kommentare und andere Nutzer melden und andere Nutzer blockieren. Nach einer Blockierung sehen beide die Inhalte des anderen nicht mehr — weder Inserate noch Beiträge, Storys oder Kommentare —, und Nachrichten zwischen ihnen sind nicht mehr möglich, ausser zur Abwicklung einer laufenden Bestellung. Dropo bearbeitet Meldungen innert 24 Stunden, entfernt anstössige Inhalte und sperrt die Nutzer, die sie veröffentlicht haben, vorübergehend oder dauerhaft (Ziff. 20.2).

17. Verbotene und eingeschränkte Angebote

17.1 Untersagt sind sämtliche Angebote, Inhalte oder Dienstleistungen, die gegen Schweizer Recht, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter oder diese AGB verstossen. Dropo kann Kategorien aus Sicherheits-, Rechts- oder Reputationsgründen strenger beschränken als das Gesetz. Insbesondere untersagt sind:

  • lebende Tiere, einschliesslich Futtertiere;
  • Tierarzneimittel; Tierfutter nur, soweit die erforderlichen Produkt- und Haltbarkeitsangaben erfüllt sind;
  • Schusswaffen, Munition, Munitionsbestandteile wie Treibladungspulver und Zündhütchen, Sprengstoffe sowie Waffen, deren Erwerb nach dem Waffengesetz verboten oder bewilligungspflichtig ist; Messer, Blankwaffen, Bogen und Armbrüste nur, soweit sie ohne Bewilligung erworben werden dürfen; sonstige von Dropo ausgeschlossene Waffen-/Militaria-Angebote;
  • rechtswidrige extremistische, rassendiskriminierende oder verbotene Inhalte (namentlich Art. 261bis StGB);
  • alkoholische Getränke; zugelassen sind nur leere Sammlerobjekte, soweit rechtlich zulässig;
  • Fälschungen, gestohlene Ware, rechtswidrige Kopien und Angebote, die Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte verletzen;
  • rechtswidrige Drogen, gefährliche oder verbotene Stoffe und unzulässige Medikamente;
  • artenschutz- oder CITES-relevante Ware ohne die erforderlichen Nachweise;
  • Dienstleistungen, die ohne erforderliche Bewilligung, Qualifikation oder unter Verstoss gegen Arbeits-, Sozialversicherungs-, Gesundheits-, Sicherheits- oder Berufsrecht angeboten werden; Dropo ist hierbei nicht Arbeitgeberin;
  • pornografische oder sexuell explizite Inhalte, Erotikartikel und sexuelle Dienstleistungen;
  • digitale Güter, die ausschliesslich elektronisch geliefert werden, etwa Lizenzschlüssel, Download-Codes oder digitale Gutscheincodes; ein Code, der einer physischen Ware beiliegt, bleibt zulässig;
  • sonstige Waren oder Leistungen, die Dropo im Hilfe-Center unter «Was darf ich nicht verkaufen?» aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen ausschliesst.

17.2 Für Tickets, Gutscheine, Filme/Games mit Altersfreigabe, Fahrzeugzubehör, Sammlerobjekte und andere risikobehaftete Kategorien kann Dropo zusätzliche Preis-, Identitäts-, Alters-, Angebots- oder Nachweisanforderungen festlegen oder die Kategorie vorübergehend deaktivieren. Bei Fahrzeugzubehör kann der Verkäufer angeben, dass ein Teil MFK- bzw. ABE-konform ist; ein Teil ohne diese Angabe darf verkauft werden, der Käufer darf aber nicht von einer Zulassung für den Strassenverkehr ausgehen. Als konform bezeichnet werden darf nur, was es ist.

17.3 Die Verfügbarkeit einer Kategorie in der Oberfläche ist keine Zusicherung, dass jedes konkrete Angebot innerhalb dieser Kategorie rechtmässig oder zulässig ist.

18. Nutzerinhalte und Rechte

18.1 Nutzer behalten ihre Rechte an hochgeladenen Bildern, Videos, Texten, Kommentaren, Bewertungen und sonstigen Inhalten. Mit dem Upload räumen sie Dropo eine nicht ausschliessliche, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte und für die Dauer der Bereitstellung sowie technisch erforderlicher Nachläufe geltende Lizenz ein, die Inhalte zu speichern, vervielfältigen, technisch anzupassen, komprimieren, formatieren, darstellen, öffentlich zugänglich zu machen und im Rahmen der Dropo-Funktionen zu verwenden. Bewertungen bleiben nach einer Kontolöschung unter einer anonymen Kennung sichtbar (Ziff. 26.2); für sie gilt die Lizenz über die Löschung hinaus.

18.2 Die Lizenz umfasst insbesondere die Verwendung in Inseraten, Suchergebnissen, Vorschaubildern und geteilten Links, Storys, Feed, Battles, Empfehlungen und ähnlichen plattformeigenen Darstellungen sowie die technische Übermittlung an beauftragte Hosting-, Video-, KI-, Such-, Moderations- und Analyseanbieter, soweit dies für den Plattformbetrieb erforderlich ist.

18.3 Dropo darf Inseratstexte technisch vektorisieren bzw. in Embeddings überführen, Bilder oder Inhalte durch KI analysieren und Videos über spezialisierte Video-Infrastrukturen ausliefern. Hierdurch werden keine Eigentumsrechte an den Originalinhalten auf Dropo übertragen.

18.4 Der Nutzer garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Befugnisse für Upload, Veröffentlichung und die in diesen AGB beschriebene Nutzung verfügt. Abgebildete Personen und Rechteinhaber dürfen durch die Veröffentlichung nicht unzulässig verletzt werden.

18.5 Bei berechtigten Hinweisen auf Rechteverletzungen kann Dropo Inhalte unverzüglich sperren oder entfernen und zur Klärung Nachweise verlangen.

19. KI-Funktionen

19.1 Dropo kann KI-gestützte Funktionen zur Erstellung, Kategorisierung, Suche, Moderation und Verbesserung von Inseraten anbieten. KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau oder falsch sein und stellen keine Garantie, Expertise oder Rechtsberatung dar.

19.2 Vor der ersten Nutzung der KI beim Erstellen eines Inserats erscheint einmalig ein Hinweis, den der Nutzer bestätigt: Dropo kann KI-generierte Textvorschläge machen; der Nutzer prüft sie vor der Veröffentlichung und ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

19.3 Der Verkäufer muss KI-generierte Angaben vor Veröffentlichung prüfen und berichtigen. Dropo haftet für unzutreffende KI-generierte Produktangaben nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung für eigenes Verhalten.

19.4 Mit «Anprobieren» kann ein Käufer bei Mode-Inseraten ein Foto von sich hochladen und sich ein von dropi erzeugtes Vorschaubild anzeigen lassen, auf dem er den Artikel trägt. Er darf nur Fotos von sich selbst verwenden. Das Bild ist eine KI-Vorschau und keine Zusicherung zu Passform, Grösse, Farbe oder Aussehen; massgeblich sind die Angaben und Fotos des Verkäufers. Dropo kann die Zahl der Anproben begrenzen und Fotos ablehnen, die gegen Ziff. 16.3 oder 17 verstossen oder Minderjährige zeigen. Die Anprobe ist für Käufer kostenlos. Der Verkäufer kann sie für ein Inserat mit dem Schalter «Anprobe erlauben» ausschalten; standardmässig ist sie erlaubt.

19.5 dropi-Bilder stehen je Kalendermonat in einem bestimmten Umfang zur Verfügung. Je Inserat erzeugt dropi höchstens drei Bilder; jedes fertige Bild zählt, auch eines nach «Neu generieren». Bei einem Abo oder Paket mit Direktverkäufen sind es drei dropi-Bilder je enthaltenem Direktverkauf, bei einem Paket Classic zwei; jeder im selben Monat zusätzlich gekaufte Direktverkauf erhöht diesen Umfang um drei dropi-Bilder, bei einem Paket Classic um zwei. Das Kontingent gilt für alle Inserate des Kontos. Ist es aufgebraucht, pausiert Dropo die Erzeugung neuer dropi-Bilder bis zum Ende des Kalendermonats; für ein zusätzlich gekauftes Inserat steht dropi jedoch immer zur Verfügung (dropi-Gebühr gemäss Preisliste). Liegen die KI-Kosten eines Kontos im Monat erheblich über dem, was das Kontingent üblicherweise verursacht, kann Dropo die dropi-Bilder zur Abklärung eines Fehlers oder Missbrauchs sofort pausieren. Bei Konten ohne Abo, Paket oder Kauf im laufenden Monat pausiert Dropo die dropi-Bilder ab KI-Kosten von CHF 2, bei Pioneer-Konten ab CHF 5. Texte, Titel und Beschreibungen erstellt dropi weiterhin. Ab dem ersten Tag des folgenden Monats stehen die dropi-Bilder wieder zur Verfügung.

20. Moderation, Strikes, Zuverlässigkeit und Sperren

20.1 Dropo kann Inhalte, Inserate, Chats oder Konten automatisiert oder manuell auf Verstösse, Betrug, Missbrauch, Sicherheitsrisiken und Rechtsverletzungen prüfen. Eine Vorprüfung kann durch KI erfolgen. Unklare oder gewichtige Fälle können einer menschlichen Nachprüfung zugeführt werden.

20.2 Dropo kann Inserate pausieren, ausblenden oder entfernen, Chats einschränken, Funktionen sperren, Zahlungen oder Auszahlungen anhalten und Konten vorübergehend oder dauerhaft beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss, Betrug, Sicherheitsrisiken, ausstehende Pflichten oder gesetzliche Anforderungen bestehen. Sperrt Dropo ein laufendes Inserat, steht seine Laufzeit während der Sperre still; ein Drop fällt in dieser Zeit nicht weiter. Die Laufzeit verlängert sich um die Sperrdauer. Dauert die Sperre länger als 30 Tage, endet das Inserat.

20.3 Strikes werden vergeben, wenn ein Käufer einen verbindlichen Kauf nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, obwohl die Zahlung möglich war, oder wenn ein Verkäufer einen bezahlten Verkauf nicht abwickelt. Drei Strikes innerhalb von sechs Monaten führen nach der derzeitigen Regel zu einer Sperre von 30 Tagen. Während der Sperre sind keine neuen Gebote, Käufe, Preisvorschläge, Gegenangebote und Annahmen von Preisvorschlägen, Inserate und Video-Uploads möglich; laufende Transaktionen können abgeschlossen werden. Nach einer Sperre beginnt die Zählung neu. Strikes fliessen 180 Tage in die öffentliche Zuverlässigkeitsanzeige ein, sofern der Nutzer als Verkäufer Bewertungen erhalten hat; ohne Bewertungen zeigt sie keinen Wert.

20.4 Das öffentliche Zuverlässigkeits-Prozent kann bei nicht bezahlten oder nicht gelieferten Käufen je Ereignis um 10 Prozentpunkte reduziert werden. Der Wert ist eine plattforminterne, automatisiert berechnete Reputationsinformation und keine Garantie für zukünftiges Verhalten oder Bonität.

20.5 Betroffene Nutzer können über das Formular «Einspruch» (dropo.ch/einspruch) oder über den Support eine Überprüfung von Strikes, Sperren, Moderationsentscheiden oder erheblich nachteiligen automatisierten Entscheidungen verlangen. Dropo kann hierfür Nachweise anfordern. Zwingende Rechte auf menschliche Überprüfung bleiben unberührt.

21. Battles, Storys, Feed, Favoriten und Benachrichtigungen

21.1 Inserate im Drop können in Battles gegenübergestellt werden: automatisch durch Dropo oder weil ein Verkäufer sein Inserat gegen ein passendes Inserat eines anderen Verkäufers antreten lässt. Die Zustimmung des Gegners ist dafür nicht erforderlich; er wird benachrichtigt. Ein Battle dauert drei Tage, die Nutzer stimmen ab; für sein eigenes Inserat kann ein Verkäufer nicht stimmen. Das Inserat mit mehr Stimmen erhält kostenlos einen Boost «Featured» für sieben Tage, höchstens bis zum Ende seiner Laufzeit; bei Gleichstand oder ohne Stimmen erhält keines etwas. Es wird kein Geld- oder Sachpreis versprochen. Ein Anspruch auf Teilnahme, Reichweite oder Sieg besteht nicht.

21.2 Storys sind 24 Stunden sichtbar. Legt der Nutzer eine Story in einem Highlight ab, bleibt sie in seinem Profil sichtbar, bis er sie dort entfernt. Story-Videos werden nach Ablauf der 24 Stunden gelöscht, Story-Bilder nach 60 Tagen, jeweils soweit die Story in keinem Highlight liegt und keine rechtliche oder technische Aufbewahrung entgegensteht. Feed-Beiträge, Kommentare, Likes, Favoriten, Folgen und gespeicherte Suchen dienen den entsprechenden Community- und Personalisierungsfunktionen.

21.3 Benachrichtigungen können per Plattform, E-Mail oder Push erfolgen. Push-Benachrichtigungen setzen die Freigabe des Endgeräts bzw. Browsers voraus. Sicherheits- und zwingende Transaktionsinformationen können unabhängig von optionalen Marketingpräferenzen versandt werden. Mitteilungen zu Zahlung, Terminen, Problemen und Entscheiden gehören zur Abwicklung einer Bestellung und lassen sich per E-Mail nicht abschalten.

22. Datenschutz

22.1 Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Dropo ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist und unter dropo.ch/datenschutz abrufbar ist.

22.2 Soweit für einzelne Datenbearbeitungen nach anwendbarem Recht eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese getrennt von der Zustimmung zu diesen AGB eingeholt.

23. Verfügbarkeit, Wartung, Systemausfälle und höhere Gewalt

23.1 Dropo schuldet keine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Plattform. Wartungen, Updates, Kapazitätsgrenzen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsmassnahmen und technische Änderungen können zu Einschränkungen führen.

23.2 Dropo ist von Leistungspflichten befreit bzw. zur angemessenen Unterbrechung oder Anpassung berechtigt, soweit die Erfüllung durch Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs verhindert oder wesentlich erschwert wird. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, Unruhen, Streik, behördliche Massnahmen, Sanktionen, Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Ausfall von Rechenzentren, Cloud-, Hosting-, Zahlungs-, E-Mail-, Karten-, KI- oder sonstigen Drittanbietern sowie erhebliche Cyberangriffe.

23.3 Dropo darf zur Sicherheit Funktionen deaktivieren, Transaktionen stoppen, Bietphasen abbrechen, Datenzugriffe einschränken oder Systeme in einen Wartungszustand versetzen. Aus solchen Massnahmen entstehen keine Ersatzansprüche, soweit Dropo nach zwingendem Recht nicht haftet.

23.4 Zeit-, Preis-, Status- oder Benachrichtigungsanzeigen können durch Netz-, Geräte- oder Drittanbieterverzögerungen abweichen. Für rechtlich massgebliche Plattformereignisse gilt die serverseitig protokollierte Verarbeitung, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

24. Haftung von Dropo

24.1 Soweit Dropo nicht selbst Partei des Warenkaufvertrags ist, haftet Dropo nicht für Pflichten, Risiken oder Schäden aus diesem Vertrag. Insbesondere übernimmt Dropo keine Verantwortung für Existenz, Eigentum, Rechtmässigkeit, Echtheit, Qualität, Zustand, Sicherheit, Marktwert, Beschreibung, Versand, Übergabe, Mängel, Garantien, Zahlungstreue oder sonstiges Verhalten von Nutzern.

24.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Dropo für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Geschäfte, Reputationsschäden und rein wirtschaftliche Verluste, die nicht unmittelbare Folge einer von Dropo zu vertretenden Pflichtverletzung sind.

24.3 Dropo haftet nicht für Handlungen oder Ausfälle unabhängiger Drittanbieter, insbesondere Stripe, Hosting-, Cloud-, Video-, E-Mail-, Karten-, Analyse-, KI-, Internet-, Telekommunikations- oder Push-Anbieter, soweit Dropo deren Auswahl, Instruktion oder Überwachung nicht in haftungsbegründender Weise zu vertreten hat.

24.4 Eine Haftung für Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit der Verlust trotz angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen oder aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Dropo eintritt. Zwingende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bleibt unberührt.

24.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist, insbesondere nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden oder andere Haftungstatbestände, die im Voraus nicht wirksam ausgeschlossen werden können.

24.6 Gegenüber verifizierten Geschäftskunden ist die Haftung von Dropo für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig und nicht bereits ausgeschlossen, zusätzlich auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die konkret betroffene Dropo-Leistung tatsächlich bezahlten Gebühren begrenzt.

24.7 Einzelunternehmen. Diese Haftungsbeschränkungen ändern nichts daran, dass der Inhaber für Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens Dropo grundsätzlich persönlich haftet.

25. Freistellung zugunsten von Dropo

25.1 Soweit gesetzlich zulässig, hält ein Nutzer Dropo von Ansprüchen Dritter frei, die unmittelbar aus einem schuldhaften Verstoss des Nutzers gegen diese AGB, das Gesetz oder Rechte Dritter entstehen. Dies gilt insbesondere für rechtswidrige Inserate, Fälschungen, fehlende Verfügungsbefugnis, Verletzungen von Immaterialgüter-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten sowie schuldhaft falsche Steuer- oder Unternehmensangaben.

25.2 Die Freistellung umfasst angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Anspruch dem Verantwortungsbereich des Nutzers zuzurechnen ist. Dropo informiert den Nutzer soweit möglich über wesentliche Ansprüche und berücksichtigt berechtigte Interessen bei der Verteidigung.

25.3 Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten von Dropo werden durch die Freistellung nicht aufgehoben.

26. Kontoschliessung und Löschung

26.1 Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Solange auf ein eigenes Inserat geboten wird, ist die Löschung erst nach dem Ende der Bietphase möglich. Mit der Löschung werden die Inserate beendet, Feed-Beiträge, Kommentare und Storys ausgeblendet, noch nicht bezahlte Verkäufe storniert und ein laufendes Abonnement gekündigt; weitere Perioden werden nicht mehr belastet. Ein Abonnement aus einer App kündigt die Löschung nicht; der Nutzer kündigt es in den Einstellungen seines Apple- bzw. Google-Kontos, sonst wird es dort weiter belastet. Dropo weist vor der Löschung darauf hin. Ein bezahlter Verkauf, der noch nicht verschickt oder übergeben ist, geht mit der Löschung als Streitfall zur Prüfung (Ziff. 11.3): Dropo entscheidet von Hand über die Erstattung an den Käufer, und der Verkäufer erhält je Verkauf einen Strike (Ziff. 20.3). Offene Zahlungen, Auszahlungen und Streitfälle werden auch nach der Löschung abgewickelt; solange sie laufen, kann Dropo die Anonymisierung nach Ziff. 26.2 zurückstellen.

26.2 Nach dem Löschantrag ist das Konto gesperrt und bleibt 30 Tage reaktivierbar: Wer sich innerhalb dieser Frist wieder anmeldet, hebt die Löschung auf; Inserate ohne Gebot und ohne Bestellung können dann wieder eingestellt werden. Danach werden die personenbezogenen Profildaten und Dateien gelöscht und das Konto anonymisiert; der Username wird durch eine neutrale Kennung ersetzt (z. B. «geloescht_3f9a1c»). Bewertungen, Gebote, Angebote, Bestellungen und Chatverläufe bleiben unter dieser Kennung erhalten.

26.3 Bestellungen, Rechnungen, steuerliche Unterlagen, Zahlungs- und sonstige gesetzlich aufzubewahrende Belege bleiben für die gesetzlich erforderliche Dauer, grundsätzlich zehn Jahre, erhalten. Die Löschung eines Kontos beseitigt keine offenen Ansprüche, Pflichten oder Aufbewahrungspflichten.

27. Änderungen dieser AGB

27.1 Für einzelne Käufe gilt grundsätzlich die AGB-Fassung, die beim betreffenden Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Einzelgeschäfte.

27.2 Dropo kann diese AGB für zukünftige Nutzung und laufende Plattform- oder Abonnementverhältnisse ändern, wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlicher Praxis, Sicherheitsanforderungen, neuen Funktionen oder einer sachlich gerechtfertigten Weiterentwicklung erforderlich ist.

27.3 Eine neue Fassung dieser AGB zeigt Dropo beim nächsten Besuch an und fragt die Zustimmung ab; ab der Zustimmung gilt sie. Bis dahin ist die Nutzung des Kontos nicht möglich (Ziff. 3.6). Wer nicht zustimmen will, kann sein Konto nach Ziff. 26 schliessen. Für bereits abgeschlossene Käufe und Verkäufe gilt Ziff. 27.1.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

28.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Zwingende Vorschriften, insbesondere zwingende Konsumentenschutz- und internationalprivatrechtliche Bestimmungen, bleiben vorbehalten.

28.2 Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein im Voraus unzulässiger Verzicht auf zwingende Konsumentengerichtsstände wird nicht vereinbart.

28.3 Für Streitigkeiten mit verifizierten Geschäftskunden aus dem Vertragsverhältnis mit Dropo ist, soweit gesetzlich zulässig, Grenchen SO bzw. der Sitz von Dropo ausschliesslicher Gerichtsstand.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Diese Klausel bewirkt keine Aufrechterhaltung einer gesetzlich unzulässigen Bestimmung in reduziertem Umfang.

29.2 Ein Unterlassen oder Verzögern bei der Durchsetzung einzelner Rechte bedeutet keinen generellen Verzicht auf diese Rechte.

29.3 Rechtlich relevante Mitteilungen an Dropo können an info@dropo.ch oder an die oben genannte Postadresse gerichtet werden.

29.4 Version: 1.27. Gültig ab: 05.11.2026.

Versioni 1.27, i vlefshëm nga 05.11.2026
Shuma e kontrollit (SHA-256): c6c67fd7cad9c545fbcb9c586916609fda98282500950fdb384269b00e15f254

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